Carvinggenuss pur am Ötscher genießen.  | © Mostviertel.at Buder Andreas
Pistenregeln
Für ein sicheres Miteinander

FIS - Pistenregeln am Berg

Die offiziellen Verhaltensregeln für ein sicheres Miteinander

Safety first, gilt auch am Berg! Für ein sicheres Miteinander ist es wichtig, die FIS-Pistenregeln zu beachten und am Berg einzuhalten. Der aufmerksame Umgang untereinander, das achtsame Skifahren sowie die Gefahr von Pistengeräten solltet ihr immer im Hinterkopf behalten.

Gleich die Pistenregeln durchlesen! 
 

FIS-REGELN AM BERG

Für Sicherheit auf den Pisten

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: 
Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Jeder Wintersportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur:
Der von hinten kommende Wintersportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

4. Überholen:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Wintersportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren: 
Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten: 
Jeder Wintersportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg: 
Ein Wintersportler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.

8. Beachten der Zeichen: 
Jeder Wintersportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht:
Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.